Kommentar |
In der Übung werden zunächst die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anhand der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bearbeitet. Danach werden die Urteile des EGMR, die in ähnlichen Sachverhalten kulturbedingt voneinander abweichen, näher untersucht und darüber diskutiert. |