Kommentar |
Europa ist stolz auf seine Vielsprachigkeit (wobei meistens nur die sog. „autochthonen“ Sprachen berücksichtigt werden). Sie gilt als wesentlicher Bestandteil der kulturellen Vielfalt Europas. Neben wenigen „großen“ Sprachen (z.B. Russisch, Deutsch, Englisch) gibt es zahlreiche „kleinere“ Sprachen (z.B. Estnisch, Lettisch, Maltesisch), die offiziellen Status haben, und schließlich noch „kleine“ (z.B. Friaulisch, Sorbisch, Friesisch), die höchstens regional offiziell sind. Insbesondere letztere Gruppe ist zunehmend durch Globalisierungsphänomene bedroht. In der Übung steht diese Gruppe im Mittelpunkt.
In einem theoretischen Teil (3 Sitzungen) werden die linguistischen, sprachenrechtlichen und -politischen Voraussetzungen in Vorlesungsform vermittelt. Der zweite Teil (2 Sitzungen) beschäftigt sich mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die gemeinsam besprochen wird. Im dritten Teil stellen die Studierenden von ihnen gewählte „kleine(re)“ Sprachen vor.
Bedingung für die Anrechnung: aktive Teilnahme, Präsentation einer Sprache in Teil 3 oder mündliche Prüfung
Anrechnung: 3 CP |