Lerninhalte |
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Die Kommunen stellen im Staatsaufbau die kleinste Verwaltungseinheit dar. Sie stehen unter dem verfassungsmäßigen Schutz der kommunalen Selbstverwaltung, weshalb jede Kommune auch eine Vertretung der einheimischen Bevölkerung wählt (Gemeinde- bzw. Stadtrat, Kreistag). Das „Kommunalrecht“ hält hierfür eine Vielzahl von Vorschriften bereit, die das Leben in der Kommune regeln. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Kommunen für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger ständig mit den praktischen Auswirkungen des Kommunalrechts konfrontiert sehen. Häufig ist zu lesen, dass ein (Ober-)Bürgermeister ein bestimmtes Projekt umsetzen möchte. Doch ist dieser überhaupt zuständig, wer wirkt an solchen Entscheidungen noch mit? Diese und weitere Fragen sollen in der Veranstaltungsreihe mit Blick auf die saarländische Regelungslage beantwortet werden. Der Referent gibt einen Überblick über den Aufbau, den Wirkkreis und die rechtlichen Rahmenbedingungen der kommunalen Verwaltung. Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die sich kommunalpolitisch engagieren, ist ein Basiswissen zum Kommunalrecht von unschätzbarem Wert. |
Zielgruppe |
Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Gasthörerstudiums statt. Sie ist primär nicht für Studierende gedacht, schließt die Teilnahme von Studierenden aber auch nicht grundsätzlich aus.
Genaueres zum Gasthörerstudium finden Sie auf der Homepage des Zentrums für lebenslanges Lernen (ZelL): http://www.uni-saarland.de/weiterfuehrend/weiterbildung/zell.html. |