Kommentar |
Eine von vielen Seiten beklagte Rechtsunsicherheit veranlasste den Kaiser Theodosius II. im Jahr 429 n. Chr., erstmals eine Kodifizierung der kaiserlichen Gesetze durchführen zu lassen, die nach langer Arbeit 438 als Rechtsbuch in Kraft gesetzt wurde. Das in 16 Bücher unterteilte Sammelwerk umfasst mehr als 2500 kaiserliche Erlasse, mit denen die Kaiser seit Konstantin unterschiedlichste Aspekte des römischen Staates zu ordnen versucht hatten. Der Codex ist nicht nur eine über das Römische Reich hinaus wirksame Rechtschöpfung, sondern auch eine unerschöpfliche Quelle für die Sozial-, Kultur- und Religionsgeschichte des spätantiken Römischen Reiches. Im Oberseminar soll anhand ausgewählter Beispiele der historische Quellenwert des Codex untersucht werden. Ausreichende Lateinkenntnisse müssen dafür vorausgesetzt werden. |
Literatur |
J. Harris / I. Wood (Hrsgg.), The Theodosian Code. Studies in the imperial law of late antiquity, London 1993; T. Honoré, The Making of the Theodosian Code, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Rom. Abt. 103, 1986, 133-222; I. Kroppenberg, Der gescheiterte Codex. Überlegungen zur Kodifikationsgeschichte des Codex Theodosianus, Rechtsgeschichte. Zeitschrift des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte 10, 2007, 112-126; J. F. Matthews, Laying Down the Law. A Study of the Theodosian Code, London 2000 |
Bemerkung |
Hinweis zum Vergabeverfahren für die althistorischen Oberseminare:
Bitte melden Sie sich für das Oberseminar nicht nur per LSF, sondern auch mit einer E-Mail an, die bis zum 30.9.2016 an folgende Adresse gerichtet sein muss: sekag@mx.uni-saarland.de. Teilen Sie in dieser Email bitte mit, welches althistorische Proseminar Sie absolviert und zu welchem Thema Sie dort Ihre Hausarbeit geschrieben haben. Bitte geben Sie auch an, welches andere althistorische OS Sie im kommenden Semester besuchen wollen, falls Sie für Ihre 1. Wahl keinen Platz bekommen. |