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siehe oben unter Fakultät 1 (Rechts- und Wirtschaftswissenschaft), Abteilung Rechtswissenschaft

 
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Die Studienordnung des CJFA entspricht den Vorgaben des französischen Studiums der Rechtswissenschaft. Das Lehrprogramm wird in Studienjahren angeboten: die jährliche Vorlesungszeit erstreckt sich von Oktober bis Juni/ Juli, mit zwei vorlesungsfreien Wochen zwischen dem Winter- und dem Sommersemester. Der jeweilige Wochenstundenplan sowie Zeit und Ort werden online unter www.cjfa.de bekannt gegeben.

Einerseits steht das CJFA Studierenden offen, die primär (= Variante A) ein Studium des französischen Rechts betreiben und das französische Diplom Licence de Droit erwerben wollen. Dabei werden auch Grundkenntnisse des deutschen Rechts auf dem Niveau eines Grundstudiums vermittelt.

Zweitens wendet sich das CJFA an Studierende des deutschen Rechts (= Variante B), die darüber hinaus Grundkenntnisse in französischem Recht erwerben und insoweit einen qualifizierten Abschluss (Licence de Droit, bzw. Diplôme intermédiaire de Licence de Droit) erlangen wollen. Der Doppelbelastung der Studierenden, die sich sowohl im deutschen als auch im französischen Recht einschreiben, wird durch die Anerkennung von Studienleistungen im jeweils anderen Studiengang Rechnung getragen.

Rückfragen sind möglich am Centre (vormittags) oder bei der zentralen Studienberatung.


LICENCE mention Droit:

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